Der Energieausweis ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss ihn vorlegen können. Tut er das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 zentral, wann ein Energieausweis Pflicht ist, welcher der beiden Ausweistypen erlaubt ist und welche Gebäude ausgenommen sind.
In diesem Ratgeber erklärt Ihnen die Energieberatung der Bauexperten Stuttgart, in welchen Situationen Sie einen gültigen Energieausweis benötigen, worin sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheiden und worauf Eigentümer in Stuttgart und Umgebung achten müssen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Eine Pflicht zur Vorlage besteht immer dann, wenn ein Gebäude den Eigentümer oder Nutzer wechselt. Konkret brauchen Sie einen gültigen Energieausweis in folgenden Fällen:
- Verkauf: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt, bei Vertragsabschluss übergeben werden.
- Neuvermietung: Auch bei jedem Mieterwechsel ist der Energieausweis vorzulegen.
- Neubau: Nach Fertigstellung wird der Ausweis als Bedarfsausweis automatisch erstellt.
- Größere Sanierungen: Werden Bauteile umfassend modernisiert und energetisch berechnet, ist ein neuer Ausweis fällig.
- Immobilienanzeigen: Schon im Inserat müssen Energiekennwert, Ausweistyp, Baujahr und Energieträger genannt werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Das GEG kennt zwei Ausweistypen. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr und Größe des Gebäudes ab:
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Technische Analyse des Gebäudes | Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre |
| Aussagekraft | Hoch, nutzungsunabhängig | Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner |
| Pflicht bei | Wohnhäuser bis 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 1977 (ohne Modernisierung) | Alle übrigen Wohngebäude wahlweise |
| Kosten | ca. 300 bis 500 Euro | ca. 50 bis 120 Euro |
Für kleinere, ältere Häuser ist der teurere, aber deutlich aussagekräftigere Bedarfsausweis vorgeschrieben. Mehr zu den Preisen lesen Sie in unserem Ratgeber Energieausweis Kosten.
Energieausweis für Ihre Immobilie?
Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise rechtssicher nach GEG für Stuttgart und die gesamte Region.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordernAusnahmen: Wann kein Energieausweis nötig ist
Nicht jedes Gebäude fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem:
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Baudenkmäler (unter Denkmalschutz stehende Gebäude)
- Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. reine Lagerhallen)
- Abrissimmobilien mit nachgewiesener Abbruchabsicht
Bußgelder: Was passiert ohne gültigen Ausweis?
Wird der Energieausweis nicht oder zu spät vorgelegt, die Pflichtangaben in Anzeigen weggelassen oder ein abgelaufener Ausweis verwendet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder reichen bis zu 10.000 Euro. Ein Ausweis ist zudem nur zehn Jahre gültig, danach muss er neu erstellt werden. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte die Gültigkeit deshalb rechtzeitig prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Energieausweis beim Verkauf immer Pflicht?
Ja. Beim Verkauf eines Gebäudes muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ausnahmen gelten nur für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude unter 50 m².
Welcher Energieausweis ist für mein Haus vorgeschrieben?
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die seither nicht energetisch modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Danach muss bei erneutem Verkauf oder einer Neuvermietung ein aktueller Ausweis erstellt werden.
Was kostet es, wenn der Energieausweis fehlt?
Fehlt der Ausweis, wird er zu spät vorgelegt oder fehlen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Brauche ich bei Eigennutzung einen Energieausweis?
Nein. Solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Energieausweis rechtssicher erstellen lassen
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Wir erstellen Ihren Energieausweis nach GEG und beraten Sie zu Pflichten und Fristen. Jetzt unverbindlich anfragen.