Energieausweis-Pflicht: Wann Sie ihn brauchen und was passiert, wenn er fehlt

Energieausweis-Pflicht: Wann Sie ihn brauchen und was passiert, wenn er fehlt

Verkauf, Vermietung, Modernisierung: Wir erklären, wann das Gebäudeenergiegesetz einen Energieausweis vorschreibt, welcher Typ gilt und welche Bußgelder drohen.

Der Energieausweis ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss ihn vorlegen können. Tut er das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 zentral, wann ein Energieausweis Pflicht ist, welcher der beiden Ausweistypen erlaubt ist und welche Gebäude ausgenommen sind.

In diesem Ratgeber erklärt Ihnen die Energieberatung der Bauexperten Stuttgart, in welchen Situationen Sie einen gültigen Energieausweis benötigen, worin sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheiden und worauf Eigentümer in Stuttgart und Umgebung achten müssen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Eine Pflicht zur Vorlage besteht immer dann, wenn ein Gebäude den Eigentümer oder Nutzer wechselt. Konkret brauchen Sie einen gültigen Energieausweis in folgenden Fällen:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Das GEG kennt zwei Ausweistypen. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr und Größe des Gebäudes ab:

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageTechnische Analyse des GebäudesHeizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
AussagekraftHoch, nutzungsunabhängigAbhängig vom Heizverhalten der Bewohner
Pflicht beiWohnhäuser bis 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 1977 (ohne Modernisierung)Alle übrigen Wohngebäude wahlweise
Kostenca. 300 bis 500 Euroca. 50 bis 120 Euro

Für kleinere, ältere Häuser ist der teurere, aber deutlich aussagekräftigere Bedarfsausweis vorgeschrieben. Mehr zu den Preisen lesen Sie in unserem Ratgeber Energieausweis Kosten.

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Ausnahmen: Wann kein Energieausweis nötig ist

Nicht jedes Gebäude fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem:

Bußgelder: Was passiert ohne gültigen Ausweis?

Wird der Energieausweis nicht oder zu spät vorgelegt, die Pflichtangaben in Anzeigen weggelassen oder ein abgelaufener Ausweis verwendet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder reichen bis zu 10.000 Euro. Ein Ausweis ist zudem nur zehn Jahre gültig, danach muss er neu erstellt werden. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte die Gültigkeit deshalb rechtzeitig prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Energieausweis beim Verkauf immer Pflicht?

Ja. Beim Verkauf eines Gebäudes muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ausnahmen gelten nur für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude unter 50 m².

Welcher Energieausweis ist für mein Haus vorgeschrieben?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die seither nicht energetisch modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Danach muss bei erneutem Verkauf oder einer Neuvermietung ein aktueller Ausweis erstellt werden.

Was kostet es, wenn der Energieausweis fehlt?

Fehlt der Ausweis, wird er zu spät vorgelegt oder fehlen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Brauche ich bei Eigennutzung einen Energieausweis?

Nein. Solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

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Stefan Glock - Bausachverständiger und Energieberater in Stuttgart

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